Aktuelle Praxishilfen:
Ganzheitlich digitale Rechnungsprozesse
In der Praxishilfe werden die kritischen Faktoren in der gegenwärtigen Realität
... [mehr]Fitness-Check der IT-Infrastruktur
Die Praxishilfe untersucht die Leistungsbedingungen anhand von zehn zentralen Me
... [mehr]Auswahl des IT-Providers nach der Service-Qualität
Anhand der Praxishilfe können die Anwender unter dem Gesichtspunkt der Service-Q
... [mehr]Analyse der internen IT-Service-Qualität
Im Wettbewerb kommt nicht nur den IT-Technologien, sondern auch der Qualität der
... [mehr]Anforderungsanalyse ECM
Die Praxishilfe beschäftigt sie sich insbesondere mit den zentralen Nutzenaspekt
... [mehr]Abmahnanwältin vorerst in die Schranken verwiesen
Die als Rechtsbeistand für Internetabzock-Unternehmen bekanntgewordene Rechtsanwältin Katja Günther stand nun selber vor Gericht. Im dem konkreten Fall wurde sie dazu verurteilt, die Kosten eines Anwalts zu zahlen, der im Kundenauftrag gegen die Forderung eines von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war. In den Augen des Gerichts hatte sich die Rechtsanwältin durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht und sei somit auch schadenersatzpflichtig. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hofft auf die Signalwirkung des Urteils (AG Karlsruhe 9 c 93/09).
Ob sich Rechtsanwälte grundsätzliche einer Straftat schuldig machen, die in ihrer Funktion Internetabzockern als Rechtsbeistand zur Seite stehen, bleibt ungeklärt.
