Aktuelle Praxishilfen:
Ganzheitlich digitale Rechnungsprozesse
In der Praxishilfe werden die kritischen Faktoren in der gegenwärtigen Realität
... [mehr]Fitness-Check der IT-Infrastruktur
Die Praxishilfe untersucht die Leistungsbedingungen anhand von zehn zentralen Me
... [mehr]Auswahl des IT-Providers nach der Service-Qualität
Anhand der Praxishilfe können die Anwender unter dem Gesichtspunkt der Service-Q
... [mehr]Analyse der internen IT-Service-Qualität
Im Wettbewerb kommt nicht nur den IT-Technologien, sondern auch der Qualität der
... [mehr]Anforderungsanalyse ECM
Die Praxishilfe beschäftigt sie sich insbesondere mit den zentralen Nutzenaspekt
... [mehr]BITKOM befürwortet neue Regeln für Telefonwerbung
Der Hightech-Verband BITKOM hat die vom Bundesrat verabschiedeten Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung begrüßt. Laut BITKOM-Präsident Scheer sei es gut, dass dem Missbrauch von Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben werde. Telefonanrufe dürften als Marketing- und Service-Instrument nicht durch schwarze Schafe in Verruf geraten. Höhere rechtliche Hürden könnten hierzu beitragen.
So sieht das Gesetz künftig für unerlaubte Anrufe Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro vor. Auch ist es zukünftig verboten, mit unterdrückter Rufnummer anzurufen. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro veranschlagt. Auch das 14-tägige Widerrufsrecht ließ die Legislative nicht unangetastet und dehnte es auf Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotteriespiele aus, deren zugrunde- liegenden Verträgen via Telefon zustande kamen. Langfristige Verträge, wie etwa ein Wechsel des Telefonvertrages, sollen künftig erst gültig werden, wenn der Kunde den Vertrag schriftlich bestätigt.
Scheer begrüßte zudem, dass weiter reichende Forderungen nach einer allgemeinen schriftlichen Bestätigung telefonischer Verträge nicht aufgenommen wurden. So wäre es laut BITKOM-Präsident nicht praktikabel, alle Bestellungen als unwirksam zu betrachten, bis sie schriftlich bestätigt würden. Dies würden auch die Kunden nicht akzeptieren. Das 14-tägige Widerrufsrecht reiche an dieser Stelle aus.
