Aktuelle Praxishilfen:
Ganzheitlich digitale Rechnungsprozesse
In der Praxishilfe werden die kritischen Faktoren in der gegenwärtigen Realität
... [mehr]Fitness-Check der IT-Infrastruktur
Die Praxishilfe untersucht die Leistungsbedingungen anhand von zehn zentralen Me
... [mehr]Auswahl des IT-Providers nach der Service-Qualität
Anhand der Praxishilfe können die Anwender unter dem Gesichtspunkt der Service-Q
... [mehr]Analyse der internen IT-Service-Qualität
Im Wettbewerb kommt nicht nur den IT-Technologien, sondern auch der Qualität der
... [mehr]Anforderungsanalyse ECM
Die Praxishilfe beschäftigt sie sich insbesondere mit den zentralen Nutzenaspekt
... [mehr]Bitkom gegen PC-Abgabe für Bild- und Musikkopien
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien wehrt sich gegen eine mögliche PC-bezogene Abgabe für das legale Kopieren von Musik und Bildern. Laut Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom, ist eine solche Pauschalabgabe für PCs nicht nur ein herber Schlag für Verbraucher, sondern auch für Händler und Hersteller. Sie führe zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und werde in keinem europäischen Land erhoben.
Derzeit müssen Hersteller für die meisten verkauften PC-Systeme schon Abgaben an Verwertungsgesellschaften leisten. Ein eingebauter CD-Brenner kostet die Hersteller 7,21 Euro. Bei der DVD-Variante sind 9,21 Euro zu entrichten. Eine zusätzliche Pauschal-Abgabe pro PC käme einer Doppelbelastung gleich.
Ende letzter Woche hatte die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes mitgeteilt, dass sie 15 Euro pro Computer, der in Deutschland verkauft wird, für angemessen hält. Bei der aktuellen Auseinandersetzung geht es zunächst um Forderungen aus den Jahren 2002 bis 2005. Nach der Entscheidung der Schiedsstelle prüfen die Hersteller nun gerichtliche Schritte.
Unabhängig vom Streit um eine PC-Abgabe für das legale Kopieren von Musik- und Bilddateien geht noch das Schreckgespenst einer zweiten Abgabe (12 Euro) um. Hierbei dreht es sich um die Fähigkeiten des elektronischen Kollegen, Kopien anzufertigen. Summiert man die bereits gezahlten und geforderten urheberrechtlichen Abgaben auf Computer auf, ergibt sich ein Betrag von 36,21 Euro pro PC.
