Aktuelle Praxishilfen:
Ganzheitlich digitale Rechnungsprozesse
In der Praxishilfe werden die kritischen Faktoren in der gegenwärtigen Realität
... [mehr]Fitness-Check der IT-Infrastruktur
Die Praxishilfe untersucht die Leistungsbedingungen anhand von zehn zentralen Me
... [mehr]Auswahl des IT-Providers nach der Service-Qualität
Anhand der Praxishilfe können die Anwender unter dem Gesichtspunkt der Service-Q
... [mehr]Analyse der internen IT-Service-Qualität
Im Wettbewerb kommt nicht nur den IT-Technologien, sondern auch der Qualität der
... [mehr]Anforderungsanalyse ECM
Die Praxishilfe beschäftigt sie sich insbesondere mit den zentralen Nutzenaspekt
... [mehr]Bundesbehörden erhalten neues Vertragsmuster für IT-Einkauf
Das Bundesministerium des Innern hat heute die neuen Bedingungen der öffentlichen Verwaltungen für die Erstellung von IT-Systemen eröffnet. Der Gebrauch der ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) ist für die Behörden verbindlich vorgeschrieben. Im Rahmen der Regeln werden die Beschaffung von Hardware, Software, Integrations- und Anpassungsleistungen sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft aus einer Hand als IT-System definiert.
Das Vertragsmuster unterliegt dem Werkvertragsrecht und strukturiert laut dem Bundesministerium des Innern erstmals eine Gesamtverantwortlichkeit des Auftragsgebers für die Funktionsfähigkeit des IT-Systems insgesamt.
Neben dem jetzt neu vorgestellten Muster-IT-Systemvertrag sind noch die Muster-Verträge „EVB-IT-Kauf“, „EVB-IT Dienstleistung“, „EVB-IT Überlassung in den Typen A und B“, „EVB-Instandhaltung“ sowie „EVB-IT Pflege S“ erhältlich. Diesen sind durch die Behörden ebenfalls bei der Beschaffung zugrund zu legen.
