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EU-Dienstleistungsrichtlinie erzeugt großen Handlungsbedarf bei Behörden

17.01.08

Die Unternehmensberatung INFORA GmbH weist auf einen dringenden und zudem erheblichen Handlungsbedarf bei den öffentlichen Verwaltungen hin, damit die EU-Dienstleistungsrichtlinie rechtzeitig umgesetzt werden könne. Sie erfordere eine umfassende IT-Unterstützung und gründliche Reorganisation bzw. die Optimierung von Verwaltungsprozessen. „Welche Brisanz sich darin für die Praxis der Behörden verbirgt, ist vielfach noch längst nicht ausreichend erkannt worden“, urteilt INFORA-Geschäftsführer Rainer Ullrich.

Die bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzende Richtlinie zielt darauf ab, dass Dienstleistungen überall in der gesamten EU diskriminierungsfrei und unbürokratisch angeboten werden können. Jeder Dienstleister vom Freiberufler bis hin zum Gewerbetreibenden soll dafür alle erforderlichen Verfahren, Formalitäten und Genehmigungen über eine bestimmte behördliche Institution – den so genannten einheitlichen Ansprechpartner in dem betreffenden Land – abwickeln können. Er muss zudem die zuständigen und zu beteiligenden Stellen ermitteln und dem Dienstleister während der Gesamtdauer des Verfahrens beratend zur Verfügung zu stehen.

Daraus resultieren erhebliche Anforderungen an die öffentlichen Verwaltungen, weil beispielsweise vorgeschrieben ist, dass sich alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten problemlos aus der Ferne und elektronisch abwickeln lassen müssen. Hinzu kommt, dass vollständig eingereichte Anträge nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie automatisch als genehmigt gelten, wenn definierte Fristen durch die Behörden versäumt werden. „Dieses Prinzip ist im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht unüblich, deshalb erwachsen daraus ganz neue Ansprüche an die Überprüfbarkeit und Rechtssicherheit, die sich nur über eine elektronische Verfahrensakte mit allen wesentlichen Informationen zu dem Verfahrensprozess erfüllen lassen“, beschreibt Ullrich die Konsequenzen. Er weist aber auch auf den Umstand hin, dass die EU-Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden muss und deshalb gegenwärtig zahlreiche Fragen der Ausgestaltung noch offen sind.

Sie werden auch Gegenstand der fachlichen Diskussionen auf dem 14. Anwenderforum E-Government vom 12. bis 13. Februar 2008 in Berlin sein. Es wird von der INFORA GmbH in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und der Senatsverwaltung für Inneres in Berlin durchgeführt. Diese Veranstaltung hat sich als Plattform für den gezielten Erfahrungsaustausch über Fragen der IT-gestützten Verwaltungsmodernisierung etabliert und verzeichnete im letzten Jahr rund 450 Teilnehmer und 25 Aussteller.

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