Aktuelle Praxishilfen:
Ganzheitlich digitale Rechnungsprozesse
In der Praxishilfe werden die kritischen Faktoren in der gegenwärtigen Realität
... [mehr]Fitness-Check der IT-Infrastruktur
Die Praxishilfe untersucht die Leistungsbedingungen anhand von zehn zentralen Me
... [mehr]Auswahl des IT-Providers nach der Service-Qualität
Anhand der Praxishilfe können die Anwender unter dem Gesichtspunkt der Service-Q
... [mehr]Analyse der internen IT-Service-Qualität
Im Wettbewerb kommt nicht nur den IT-Technologien, sondern auch der Qualität der
... [mehr]Anforderungsanalyse ECM
Die Praxishilfe beschäftigt sie sich insbesondere mit den zentralen Nutzenaspekt
... [mehr]Landgericht Frankfurt entscheidet gegen usedSoft
In einem für die Software-Anbieter richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht Frankfurt es dem Computerhersteller ECT untersagt, gebrauchte Software-Lizenzen zu nutzen und die bereits erfolgreichen Installationen rückgängig zu machen. ECT hatte die Lizenzen von HHS usedSoft erworben, nachdem usedSoft ECT die Freistellung von jeglichen Ansprüchen zugesicherte hatte. In seinem Urteil (Az. 2-06 0 576/09) von 6. Juli 2011 bestätigte das Landgericht Frankfurt, dass Software-Nutzer immer verpflichtet sind, den rechtmäßigen Erwerb der von ihnen genutzten Lizenzen nachzuweisen. Dafür tragen sie alleinige Verantwortung. Das Gericht monierte, dass ECT nicht im Stande war, diesen Nachweis zu führen. Daneben stellte es insbesondere klar, dass usedSoft den rechtmäßigen Erwerb der Software-Lizenzen nicht beweisen konnte. (BD)
