Aktuelle Praxishilfen:
Ganzheitlich digitale Rechnungsprozesse
In der Praxishilfe werden die kritischen Faktoren in der gegenwärtigen Realität
... [mehr]Fitness-Check der IT-Infrastruktur
Die Praxishilfe untersucht die Leistungsbedingungen anhand von zehn zentralen Me
... [mehr]Auswahl des IT-Providers nach der Service-Qualität
Anhand der Praxishilfe können die Anwender unter dem Gesichtspunkt der Service-Q
... [mehr]Analyse der internen IT-Service-Qualität
Im Wettbewerb kommt nicht nur den IT-Technologien, sondern auch der Qualität der
... [mehr]Anforderungsanalyse ECM
Die Praxishilfe beschäftigt sie sich insbesondere mit den zentralen Nutzenaspekt
... [mehr]Zulässig oder nicht: eine Antwort gibt es auch jetzt noch nicht
Es muss still gewesen sein, in den Büros und Software-Schmieden rund um den Globus. Denn heute Morgen um 09:00 Ortszeit mitteleuropäischer Zeit entschied der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit der Übertragung von online erworbener Software, eine Entscheidung, die von der Branche mit Spannung erwartet wurde, weil man sich hiervon ein deutliches Signal erhoffte. Auf der einen Seite stehen die Anbieter, die durch eine Legalisierung der Zweitverwertung ihre Lösungen ihr Geschäftsmodell in Gefahr sehen. Auf der anderen Seite die Anwender und „Reseller“ wie Susensoftware – für die letztgenannte Gruppe geht es quasi um die Existenz oder zumindest um einen Teil ihres Lösungsportfolios. Alle warteten gespannt auf die Entscheidung, welche dann für beide Parteien wenig Klarheit brachte: die Karlsruher Richter sahen sich nicht in der Lage, ein Urteil zu fällen und gaben den Rechtsstreit an den Europäischen Gerichtshof weiter. Hier sollen nun noch weitere Fragen erörtert werden, deren Beantwortung dann in ein tragfähiges Urteil münden soll.
